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Erstinformation für Darlehensvermittler nach §34 i und §34c Abs 1 S. 1 GewO   1.Sie erreichen mich unter folgenden Adresse: Dagmar Göbel Finanzberatung,


Ziegelhüttenweg 1, 63691 Ranstadt   2. Status gemäß Gewerbeordnung: Ich bin als freier Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittler und Allgemeine Verbraucherdarlehensvermittler nach § 34i u. §34c Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-W-146 HTEW-50 registriert.
3. Name und Anschrift der zuständigen Behörde: Wetteraukreis, Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Zuständige Registrierungsbehörde: IHK Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg            Registerstelle   
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29,10178 Berlin,  Tel.:030-20308-0, www.vermittlerregister.info  
Anschrift der Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung: Deutsche Bundesbank Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt a. Main
4. vorvertragliche Informationen: 
Der Darlehensvermittler ist gemäß Art. 247 § 13 Absatz 2 EGBGB verpflichtet, den Verbraucher über folgende Punkte vor Abschluss des Darlehensvertrages zu unterrichten.   1.     Höhe der vom Darlehensgeber gezahlten Entgelte Der gesamte Kreditservice ist für den Kunden kostenlos. Es wird keine Vergütung gefordert, dafür erfolgt bei erfolgreicher Vermittlung an einen Kreditgeber oder Produktpartner durch diesen eine Vergütung an den Darlehensvermittler. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Finanzierungs- oder Zusatzprodukts erfolgt als Vergütung die Auszahlung einer Vermittlungsprovision durch den Kreditgeber an den Darlehensvermittler für das Übernehmen von Beratungsleistungen anstelle des Kreditgebers. Diese Provision resultiert anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien oder gegebenenfalls anfallenden Abschlussgebühren, die der Anbieter in Rechnung stellt. Das heißt, dass mit der Bezahlung der monatlichen Raten und / oder Gebühren an den Kreditgeber auch die Beratungsdienstleistung vergütet wird, für den Kunden aber keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Höhe der Provision variiert je nach Kreditgeber des Finanzierungs- oder Zusatzproduktes, der zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht feststeht und liegt in einer Spanne von 0,5%-3,50% des Nettofinanzierungsvolumens. Unter Umständen erfolgt, abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten Nettofinanzierungsvolumens und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien eine jährliche Bonusvergütung. Ob und in welcher Höhe ich eine Bonusprovision erhalten, steht zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Kreditanfrage noch nicht fest. Der Anspruch auf das Entgelt entsteht nur, wenn in Folge der Vermittlung der Verbraucher mit dem Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag abschließt und diesen - soweit ein Widerrufsrecht besteht - nicht widerruft. Umfang der Befugnisse des Darlehensvermittlers Die Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber, sondern erfolgt als unabhängiger Darlehensvermittler. Kontakt Für Rückfragen, allgemeine Fragen zur Finanzierung oder Fragen zu einer konkreten Finanzierung besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme unter den oben angegebenen Daten.