Erstinformation für Darlehensvermittler
nach §34 i und §34c Abs 1 S. 1 GewO
1.Sie erreichen mich unter folgenden
Adresse: Dagmar Göbel Finanzberatung,
Ziegelhüttenweg 1, 63691 Ranstadt
2. Status gemäß Gewerbeordnung:
Ich bin als freier
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittler und Allgemeine Verbraucherdarlehensvermittler
nach § 34i u. §34c Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister
unter der Nummer D-W-146 HTEW-50 registriert.
3. Name und Anschrift der zuständigen
Behörde: Wetteraukreis, Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Zuständige Registrierungsbehörde: IHK Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549
Limburg
Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29,10178
Berlin, Tel.:030-20308-0, www.vermittlerregister.info
Anschrift der Schlichtungsstelle
für außergerichtliche Streitbeilegung: Deutsche Bundesbank Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt a. Main
4. vorvertragliche Informationen:
Der Darlehensvermittler ist gemäß Art.
247 § 13 Absatz 2 EGBGB verpflichtet, den Verbraucher über folgende Punkte vor
Abschluss des Darlehensvertrages zu unterrichten.
1.
Höhe
der vom Darlehensgeber gezahlten Entgelte
Der gesamte
Kreditservice ist für den Kunden kostenlos. Es wird keine Vergütung gefordert,
dafür erfolgt bei erfolgreicher Vermittlung an einen Kreditgeber oder
Produktpartner durch diesen eine Vergütung an den Darlehensvermittler.
Bei
erfolgreicher Vermittlung eines Finanzierungs- oder Zusatzprodukts erfolgt als
Vergütung die Auszahlung einer Vermittlungsprovision durch den Kreditgeber an
den Darlehensvermittler für das Übernehmen von Beratungsleistungen anstelle des
Kreditgebers.
Diese
Provision resultiert anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien oder
gegebenenfalls anfallenden Abschlussgebühren, die der Anbieter in Rechnung
stellt. Das heißt, dass mit der Bezahlung der monatlichen Raten und / oder
Gebühren an den Kreditgeber auch die Beratungsdienstleistung vergütet wird, für
den Kunden aber keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Höhe der
Provision variiert je nach Kreditgeber des Finanzierungs- oder Zusatzproduktes,
der zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht feststeht und liegt in einer
Spanne von 0,5%-3,50% des Nettofinanzierungsvolumens.
Unter
Umständen erfolgt, abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten
Nettofinanzierungsvolumens und abhängig von der Erfüllung qualitativer
Kriterien eine jährliche Bonusvergütung. Ob und in welcher Höhe ich eine
Bonusprovision erhalten, steht zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer
Kreditanfrage noch nicht fest.
Der Anspruch
auf das Entgelt entsteht nur, wenn in Folge der Vermittlung der Verbraucher mit
dem Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag abschließt und diesen -
soweit ein Widerrufsrecht besteht - nicht widerruft.
Umfang der Befugnisse des
Darlehensvermittlers
Die Tätigkeit
beschränkt sich nicht nur auf einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber,
sondern erfolgt als unabhängiger Darlehensvermittler.
Kontakt
Für
Rückfragen, allgemeine Fragen zur Finanzierung oder Fragen zu einer konkreten
Finanzierung besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme unter den oben
angegebenen Daten.